Honorare für Psychotherapie (HeilprG),
systemische Beratung, Coaching und Paartherapie

Systemische Beratung & systemische Familien-Therapie:
So wenig wie möglich, so viel wie nötig.

Viele Anliegen und Situationen lassen sich im Rahmen von systemischer Berazung bereits in kurzer Zeit  und in wenigen Sitzungen (3-5 Sitzungen) klären, Lösungen können angestoßen und neue Perspektiven entwickelt werden.

Manche Situationen hingegen können eine intensivere Form der Begleitung und Unterstützung erfordern.

Die systemische Beratungs- und (Familien)Therapiemethode ist – anders als man es vielleicht von anderen Verfahren kennt – so angelegt, dass man sich alle 2-3 Wochen zu einer Sitzung trifft. Bei einer akuten Symptomatik kann bzw. sollte die Frequenz auch verkürzt werden.

Umfang und Frequenz der Sitzungen werden nach unserem ersten Kennenlernen, abhängig von Ihrem Anliegen und eventueller Symptomatik, dann individuell abgestimmt und im Prozess auch angepasst, wenn nötig.

Die Sitzungen mit Einzelpersonen dauern in der Regel 60 Minuten, Paarberatungsgespräche 90 Minuten. Längere Sitzungen können individuell und nach Bedarf vereinbart werden.

Online-Beratungen via Videotelefonie sind ebenfalls möglich.
Sprechen Sie mich an!

Honorar

Psychotherapie (HeilprG) | Coaching | systemische Beratung

telefonischer Erstkontakt (15min)

kostenlos

Erstgespräch:
Kennenlernen &
psycholog. Exploration (60 Minuten)



90€

Reguläre Sitzung:
Psychotherapie o. Coaching (60 Minuten)


90€

telefonischer Erstkontakt (15min)

Erstgespräch/psycholog. Exploration (60min)

Psychotherapie / Coaching / systemische Beratung (60min)

Kostenlos

90€

90€ (inkl. Vor-/Nachbereitung)

Verlängerung der Sitzung bis 90 Minuten möglich: + 15 EUR je neue angefangene Viertelstunde.

Im Rahmen des SOZIALEN HONORARS biete ich Studenten, Azubis sowie Familien, Paaren  und Einzelpersonen mit niedrigem Einkommen nach Absprache und Nachweis der Bedürftigkeit reduzierte Stundenpreise an. Sprechen Sie mich einfach dazu an.

Abendzuschlag: Da eine hohe Nachfrage für Sitzungen in den Abendstunden besteht, kann ich diese teilweise einrichten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund der zeitlichen Belastung für Termine nach 18:30 Uhr 10% Preisaufschlag berechne und die Sitzungen nur per Videotelefonie möglich sind

Paartherapie\Paarberatung

telefonischer Erstkontakt (15min)

kostenlos

Erstgespräch (60min)

120€

Paartherapie / Paarberatung (90min)

150€ (inkl. Vor-/Nachbereitung)

telefonischer Erstkontakt (15min)

Erstgespräch (60min)

Paartherapie / Paarberatung (90min)

kostenlos

120€

150€ (inkl. Vor-/Nachbereitung)

Verlängerung der Sitzung bis 120 Minuten möglich: + 20 EUR je neue angefangene Viertelstunde.

Im Rahmen des SOZIALEN HONORARS biete ich Studenten, Azubis sowie Familien, Paaren  und Einzelpersonen mit niedrigem Einkommen nach Absprache und Nachweis der Bedürftigkeit reduzierte Stundenpreise an. Sprechen Sie mich einfach dazu an.

Abendzuschlag: Da eine hohe Nachfrage für Sitzungen in den Abendstunden besteht, kann ich diese teilweise einrichten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund der zeitlichen Belastung für Termine nach 18:30 Uhr 10% Preisaufschlag berechne und die Sitzungen nur per Videotelefonie möglich sind.

Abrechnungsmöglichkeiten für Psychotherapiesitzungen

Private & zusatzversicherte Patienten

Ich verfüge über die gesetzliche „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“.

Wenn Sie privat- oder zusatzversichert sind, ist die Kostenübernahme deshalb durch die private Krankenkasse bzw. Ihre Zusatzversicherung möglich, sofern Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie bei ihrer Versicherung mit einbezogen sind. Die entstehenden Kosten werden dann entsprechend dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erstattet. In welchem Ausmaß hängt dabei von der jeweiligen Police ab.

Gerne können wir dies auch bei unserem telefonischen Erstgespräch miteinander besprechen.

Selbstzahler & Infos zur gesetzlichen Krankenkasse

Eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Beachten Sie:
Eine Psychotherapie, die über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wird , kann sich insbesondere im Hinblick auf Ihre Karriere, eine Verbeamtung und den Neuabschluss von Versicherungen  leider eventuell auch negativ auswirken  – leider auch lange nach Ihrer Genesung.

Warum?
Eine Psychotherapie, die über eine gesetzliche Krankenkasse finanzierte Psychotherapie wird aktenkundig und kann unter Umständen einem eventuell zukünftig angestrebten Wechsel in eine Privatversicherung, dem Abschluss einer Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer anstehenden Verbeamtung im Wege stehen, da in den Akten Ihrer Krankenkasse die Diagnose einer psychischen Störung vermerkt wird. Lesen Sie dazu auch den Artikel des Online Magazins Edition F„Das-alles-kannst-du-nicht-machen-wenn-du-eine-Psychotherapie-gemacht-hast“(https://editionf.com/ – Artikel vom März 2017)

Unter anderem auch deshalb genießen Sie als Selbstzahler einige Vorteile:
ein großer und wichtiger Vorteil für Selbstzahler ist der Schutz der eigenen Daten und dass Sie ohne viele Formalitäten direkt mit Ihrer Therapie beginnen können.  Die Honorare für Psychotherapie sind zudem gemäß § 4 UStG von der Mehrwertsteuer befreit und Rechnungen über psychotherapeutische Behandlungen können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. 

 
 

Ihre VORTEILE ALS SELBSTZAHLER im Überblick:

keine Übermittlung einer Diagnose oder sonstiger privater Informationen an Ihre Krankenkasse oder andere staatliche Behörden.  Eine Therapie in meiner Praxis erscheint nirgendwo und bleibt Ihre ganz persönliche Angelegenheit.

Kassenärztliche Therapeuten und Ärzte haben oftmals Wartelisten von 3 – 6 Monaten, die erst verstreichen müssen, bis Sie einen Therapieplatz erhalten. In aller Regel erhalten Selbstzahler sofort einen Therapieplatz. Auch das Schildern Ihrer Probleme auf einem Antragsformular der gesetzlichen Krankenkasse und ein eventuell nervenaufreibendes Warten auf eine Genehmigung des Therapieplatzes entfällt. Stattdessen können wir uns sofort und in aller Ruhe auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist: um Sie und Ihr Anliegen.

wie u.a. die systemische (Familien)Therapie, NLP (Neurolinguistisches Programmieren), Gesprächstherapie nach Rogers. Gesetzliche Kassen zahlen für diese Methoden und Verfahren nicht.
Honorare für Psychotherapie sind zudem gemäß § 4 UStG von der Mehrwertsteuer befreit und es besteht die Möglichkeit, das Honorar für eine selbst bezahlte Therapie als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
In einer kassenärztlichen Praxis sind die Therapiesitzungen in der Regel auf 50 Minuten beschränkt. Nach meiner Erfahrung sind 50 Minuten knapp bemessen, weshalb meine Sitzungen grundsätzlich eine volle Zeitstunde umfassen (60 Minuten). Nach individueller Absprache lässt sich die Sitzungszeit auch verlängern auf 75 oder 90 Minuten.
Die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Therapieverfahren haben einen Stundenumfang von 25, 45 oder auch 90 und mehr Sitzungen. Bei einer selbst finanzierten Therapie wird die Häufigkeit der Sitzungen den individuellen Bedürfnissen angepasst. Bei der systemischen Therapie  liegt sie nach Erfahrungswerten deutlich unter der Sitzungszahl bewilligter Krankenkassensitzungen. 
Beziehungskrisen, individuelle emotionale Lebenskrisen, Probleme am Arbeitsplatz oder Fragen zu Ihrer Lebensplanung und Persönlichkeitsentwicklung bedürfen nicht immer einer Diagnose einer psychischen Erkrankung und einer Psychotherapie, sondern manchmal einfach einer intensiveren psychologischen Begleitung im Rahmen eines Coachings bzw. einer psychologischen Beratung.

Abrechnungsmöglichkeiten für Psychotherapiesitzungen

Leistungen und Kosten für Coaching, psychologische Beratung und Paartherapie werden generell nicht von den Krankenkassen übernommen und sind immer eine Selbstzahlerleistung.

Coaching-, Beratungs- und Paartherapierechnungen können  bei Ihrer Steuererklärung steuerlich geltend gemacht werden, z.B. als außergewöhnliche Belastung oder als Werbungskosten. Für mehr Details dazu befragen Sie am besten Ihren Steuerberater.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Telefongespräch für weitere Informationen:

Sehr gerne kann ich Ihnen in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch weitere Infos geben und Sie können mir in diesem Rahmen auch gerne bereits kurz Ihr Anliegen schildern.

Schreiben Sie mir dazu einfach über mein Kontaktformular, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Sie gut erreichbar wären und dann rufe ich Sie gerne an.